Rechtliche und berufsrechtliche Vorgaben für die Homepage von Ärzten

Rechtliche und berufsrechtliche Vorgaben für die
Praxishomepage von Ärzten

Wie der Beruf des Arztes im Allgemeinen, so unterliegt auch der Internetauftritt des Arztes besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. So setzen die Berufsordnungen der Landesärztekammern und andere Vorschriften, wie etwa das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Arzt bei der Darstellung seiner Praxis im Internet gewisse Grenzen.

Neben diesen besonderen Regelungen sind die allgemeinen Anforderungen zu beachten, etwa die der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).

Bei der Gestaltung Ihrer Praxishomepage achte ich generell auf:

  • die berufsrechtskonforme Darstellung der Inhalte und Abbildungen auf Ihrer Seite
  • ein rechtssicheres Impressum nach den Vorgaben der gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen

Dabei orientiere ich mich u.a. an den Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer und den Richtlinien der jeweiligen Landesärztekammern (siehe Kasten).